Alkohol & Nikotin
Bis 16 Jahre ist der Kauf und Konsum von alkoholischen Getränken generell verboten.
Ab 16 Jahren gilt dieses Verbot für gebrannte alkoholische Getränke, auch wenn sie in Form von Mischgetränken abgegeben werden.
NEU:
Absolutes Rauchverbot für Jugendliche! Das heißt, bis du 18 Jahre alt bist, Finger weg von Zigaretten, Shishas, E-Shishas und E-Zigaretten und die dafür notwendigen Stoffe, die als Tabakersatz oder -zusatz zur Verbrennung oder Verdampfung dienen.
Achtung Abgabeverbot!
Es dürfen dir keine alkoholischen Getränke verkauft werden, wenn du noch nicht 16 Jahre alt bist. Bis 18 Jahre dürfen dir kein gebrannter Alkohol, auch in Form von Mischgetränken und keine Tabakerzeugnisse sowie Wasserpfeifen (Shishas), E-Shishas und E-Zigaretten und die dafür notwendigen Stoffe, die als Tabakersatz oder -zusatz zur Verbrennung oder Verdampfung dienen, verkauft werden.
