
Alkohol
Absolutes Alkoholverbot bis 16 Jahre
Das bedeutet: Es dürfen dir keine alkoholischen Getränke verkauft oder weitergegeben werden, wenn du noch nicht 16 Jahre alt bist – du darfst auch keinen Alkohol bei dir haben – und natürlich ist das Trinken von Alkohol verboten.

Bis 18 Jahre Verbot von gebranntem Alkohol, auch als Mixgetränk
Vor deinem 18. Geburtstag darfst du also weder Schnaps noch anderen gebrannten („harten“) Alkohol trinken oder besitzen – und er darf dir daher auch nicht verkauft oder ausgegeben werden.
Achtung: Dazu gehören auch Cocktails und Alkopops – also alle Mixgetränke mit gebranntem Alkohol – genauso wie Liköre.
Rechtliche Grundlage laut Oö. Jugendschutzgesetz §§
§ 8
(1) Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Erwerb, der Besitz und der Konsum von alkoholischen Getränken verboten. Jugendlichen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist der Erwerb, der Besitz und der Konsum von gebrannten alkoholischen Getränken, auch in Form von Mischgetränken, verboten. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten auch dann, wenn alkoholische Getränke durch Absorbierung an einen pulver-, pastenförmigen oder anderen Trägerstoff gebunden werden.
Jugendschutz & Alkohol – Warum?
Da dein Körper & dein Gehirn noch in der Entwicklung sind, ist Alkohol für dich als Jugendliche:r viel schädlicher als für Erwachsene.
Alkoholkonsum kann in vielerlei Hinsicht gefährlich für dich sein. Trinkst du regelmäßig (zu viel), kann das zur Gewohnheit werden & später auch zur Abhängigkeit oder zu körperlichen Beschwerden führen. Wenn du dir Tage ohne Alkohol nur mehr schwer vorstellen kannst, ist das ein Alarmsignal. Emotionale Abstürze, verändertes Verhalten und Leistungsabfall in Schule oder Arbeit machen nicht nur dir das Leben schwer, sondern wirken sich auch auf deine Freundschaften, deine Familie und dein Umfeld aus.

