Das Land Oberösterreich ist bemüht, seine Websites im Einklang mit § 15b Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.jugendschutz-ooe.at/.
Das Land Oberösterreich orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen.
Die Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 15b Abs. 2 Oö. Antidiskriminierungsgesetz i.V.m. § 1 Oö. WEBVO 2020 bzw. Art 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 (EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)) vereinbar.
An der Zielerreichung wird gearbeitet.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Die auf dieser Website verwendeten Farben weisen derzeit ein zu geringes Farbkontrastverhältnis zum darauf angezeigten Text auf. Damit entspricht der Kontrast nicht den Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA, die ein Mindestverhältnis von 4,5:1 für normale Textelemente vorschreibt.
Wir sind uns dieser Barriere bewusst und arbeiten bereits an einer Anpassung der Farbgestaltung, um die Kontrastanforderungen zu erfüllen. Diese Verbesserung soll bis Ende 2026 umgesetzt werden.
Sollten Sie bis dahin Schwierigkeiten bei der Nutzung der Website haben, stehen wir Ihnen gerne für Unterstützung zur Verfügung.
Dateiformate (PDF-Format), die nicht in die Ausnahmeregelung der Richtlinie (EU) 2016/2102 fallen, sind nicht oder nur einigermaßen barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Aufgrund der großen Anzahl an PDF-Dokumenten und damit verbundenen anfallenden Kosten sowie hohen organisatorischen Lasten für die Überarbeitung sind wir der Ansicht, dass dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir sind bemüht, neue PDF-Dokumente laufend zu verbessern und barrierefrei zugänglich zu gestalten oder Text-Alternativen zur Verfügung zu stellen.
Diese Website enthält Verlinkungen zu externen Webseiten und eingebetteten Inhalten Dritter, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Seitenbetreibers liegen. Da diese externen Inhalte von eigenständigen Anbietern bereitgestellt und verwaltet werden, können wir keine Gewähr für deren Barrierefreiheit übernehmen.
Wir sind bemüht, nach Möglichkeit auf barrierefreie Inhalte zu verlinken. Dennoch kann es vorkommen, dass verlinkte externe Seiten oder PDF Dateien Dritter nicht den geltenden Barrierefreiheitsstandards entsprechen. Sollten Sie auf Barrieren stoßen, empfehlen wir, sich direkt an die jeweiligen Betreiber der verlinkten Seiten zu wenden.
Diese Erklärung wurde am 06. März 2024 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im März 2025. Überprüft wurden die Startseite, eine Themenseite, die Unterseite „Infomaterial“ und die Unterseite „Service für Veranstaltungen“. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Diese Erklärung wurde am 02. Juli 2025 aktualisiert.
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an info@jugendschutz-ooe.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website jugendschutz-ooe.at“.
Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt:
Amt der Oö. Landesregierung,
Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft,
Gruppe Jugend
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon: 0732/7720-15519
E-Mail: info@jugendschutz-ooe.at
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.