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Infos für Eltern und Erziehungsberechtigte

Im Oö. Jugendschutzgesetz sind auch die „Pflichten der Erwachsenen“ definiert, den betreffenden Absatz finden Sie hier:

Rechtliche Grundlage laut Oö. Jugendschutzgesetz §§

§ 4

(2) Erwachsene dürfen Jugendlichen die Übertretung der Jugendschutzbestimmungen nicht ermöglichen oder erleichtern. Sie haben sich so zu verhalten, dass Jugendliche in ihrer körperlichen, geistigen, sittlichen, seelischen und sozialen Entwicklung nicht geschädigt werden. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass den in ihrem Einflussbereich befindlichen Jugendlichen keine jugendgefährdenden Informationen, Unterhaltungen, Darbietungen oder Darstellungen, insbesondere über elektronische Medien zugänglich werden.

Wir möchten Ihnen als Erziehungsberechtigte oder Aufsichtspersonen unterstützende Infos mitschicken, die bei der Begleitung junger Menschen auf ihrem Weg ins Erwachsensein hilfreich sein können.

Fachliche Inputs und spezifische Kontaktadressen finden Sie beim jeweiligen Thema unter jugendschutz-ooe.at/themen.

Hier sind darüber hinausgehende Links und Einrichtungen angeführt – spannende Impulse, zusätzliche Angebote oder oberösterreichische Institutionen für weiterführende Fragen im Alltag mit Jugendlichen.

Weitere Infos rund um’s Thema Elternsein…

... zum Nachlesen:

... zum Anhören:

... zum Ansehen:

... zum Downloaden:

... Service für Familien:

... Institutionen in Oberösterreich:

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