Glücksspiele

Die Teilnahme an Zahlenlotterien, Klassenlotterien, Nummernlotterien, Sofortlotterien, Zusatzspielen, Lotto, Toto ist ab 16 Jahren erlaubt.

Verboten ist jedoch die Teilnahme an Glücksspielen und an der Ausspielung mit Glücksspielautomaten sowie der Aufenthalt in Räumen in denen Glücksspiele durchgeführt werden (Pokersalon) oder Glücksspielautomaten aufgestellt sind.

Verboten ist auch der Abschluss sowie die Vermittlung von Wetten oder Wettkunden sowie der Aufenthalt in Räumen oder sonstigen öffentlichen Orten, wo überwiegend diese Tätigkeiten durchgeführt werden (Wettlokale).



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